BEG-Einzelmaßnahmen · BAFA

BEG-Einzelmaßnahmen: Förderung für Fenster, Dach und Fassade

Sie möchten an Ihrem Haus etwas verbessern – wir sorgen dafür, dass Sie dabei die maximale Förderung mitnehmen. Für Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke und Heizungsoptimierung gibt es 15 % Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan sogar mehr. Wir übernehmen Antrag, technische Nachweise und Abrechnung.

Geförderte Maßnahmen an der Gebäudehülle

Jede dieser Maßnahmen wird mit 15 % bezuschusst – mit Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % auf den Anteil über 30.000 € je Antrag dazu. Einzige Voraussetzungen: Die technischen Mindestanforderungen (U-Werte) werden eingehalten und ein Energieeffizienz-Experte ist eingebunden – das sind wir als Bau & Technik Murgtal.

Uw ≤ 0,95

Fenster & Türen tauschen

Alte Fenster sind oft der größte Wärmeverlierer im Haus. Gefördert werden der Austausch von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie Dachflächenfenstern (Uw ≤ 1,0) – inklusive fachgerechtem, luftdichtem Einbau. Auch neue Haus- und Nebeneingangstüren (UD ≤ 1,3) sind dabei.

Beispiel: 12 Fenster für 18.000 € → 2.700 € Zuschuss.

U ≤ 0,14

Dach dämmen

Über ein ungedämmtes Dach geht bis zu einem Viertel der Heizenergie verloren. Gefördert werden Steildach, Flachdach, Dachgauben und die Dämmung der obersten Geschossdecke – inklusive notwendiger Nebenarbeiten wie Dachentwässerung.

Beispiel: Dachsanierung für 45.000 € → 4.500 € Zuschuss, mit iSFP 7.500 €.

U ≤ 0,20

Fassade dämmen

Die Außenwand ist die größte Fläche Ihres Hauses – und die Maßnahme mit der größten Wirkung. Gefördert werden Dämmung von außen (WDVS, vorgehängte Fassade), Innendämmung und Kerndämmung. Bei Fachwerk und Denkmal gelten Sonderwerte.

Beispiel: Fassadendämmung für 30.000 € → 4.500 € Zuschuss.

U ≤ 0,25

Kellerdecke dämmen

Die günstigste Maßnahme pro eingesparter Kilowattstunde: die Dämmung der Kellerdecke oder von Bodenflächen gegen Erdreich und unbeheizte Räume. Schnell umgesetzt, kaum Eingriff ins Wohnen – und trotzdem voll förderfähig.

Beispiel: Kellerdecke für 6.000 € → 900 € Zuschuss.

Ergänzend

Sommerlicher Wärmeschutz

Damit es im Sommer kühl bleibt: außenliegender Sonnenschutz mit Steuerung, z. B. Rollläden und Raffstores mit Tageslichtnutzung – ideal in Kombination mit dem Fenstertausch.

So geht's

Wir kümmern uns um alles

Vor dem Antrag erstellen wir die technische Projektbeschreibung, nach der Umsetzung den technischen Projektnachweis. Sie unterschreiben – wir machen den Rest. Auch diese Begleitung wird mit 50 % gefördert.

Fachplanung & Baubegleitung: 50 % Zuschuss (EFH/ZFH bis 2.500 €).

Optimierung von Heizung & Lüftung

Ihre bestehende Heizung kann deutlich effizienter laufen. Auch diese Maßnahmen werden mit 15 % gefördert – förderfähig bis 30.000 € bzw. mit iSFP 60.000 € je Wohneinheit und Jahr.

Hydraulischer Abgleich

Optimierung der Heizungsanlage nach Verfahren B inkl. Heizlastberechnung – auch gesetzlich gefordert (§ 60c GModG).

Hocheffizienzpumpen

Austausch alter Heizungs- und Zirkulationspumpen gegen stromsparende Hocheffizienzpumpen.

Heizkörper & Flächenheizung

Niedertemperatur-Heizkörper oder Fußbodenheizung als Vorbereitung für die Wärmepumpe.

Dämmung von Leitungen

Rohrleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen (Pflicht nach § 69 GModG).

Heizungsregelung

Einzelraumregelung, witterungsgeführte Regelung und neue Thermostatventile – für Wärme nur dort, wo sie gebraucht wird.

Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung – frische Luft ohne Lüftungswärmeverluste, ideal bei dichter Hülle.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP ist Ihr persönlicher Fahrplan für die Sanierung – und er lohnt sich mehrfach.

+5 %

iSFP-Bonus

5 % zusätzlich auf den Anteil der förderfähigen Kosten über 30.000 € je Antrag (Regelung seit 21.07.2026) – für Maßnahmen aus dem Fahrplan bis 15 Jahre nach Erstellung.
×2

Doppelte förderfähige Kosten

Statt 30.000 € sind bis zu 60.000 € je Wohneinheit und Jahr förderfähig.
EWärmeG BW

Anrechnung in BW

In Baden-Württemberg erfüllt der Sanierungsfahrplan 5 % der 15-%-Pflicht nach EWärmeG.

So arbeiten wir: Bestandsaufnahme bei Ihnen vor Ort, energetische Bilanz, Maßnahmenpakete in sinnvoller Reihenfolge, Kosten- und Einsparprognose sowie eine komplette Fördermittelübersicht. Die Erstellung selbst wird mit 50 % bezuschusst – EFH/ZFH max. 650 €, ab 3 Wohneinheiten max. 850 €.

Häufige Fragen zu BEG und iSFP

+Wie viel Förderung bekomme ich für neue Fenster, Dach oder Fassade?

15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, bis 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit iSFP gibt es 5 % Bonus auf den Anteil über 30.000 €.

+Muss ein Energieberater eingebunden werden?

Ja. Wir erstellen als Bau & Technik Murgtal die technische Projektbeschreibung (TPB) vor Antrag und den technischen Projektnachweis (TPN) nach Umsetzung. Diese Begleitung wird zu 50 % gefördert.

+Was ist der Unterschied zwischen iSFP und Energieausweis?

Der Energieausweis bewertet nur den Ist-Zustand. Der iSFP ist ein Fahrplan mit Maßnahmen, Kosten, Einsparungen und Förderung – und bringt zusätzlichen Bonus.

+Ist für den hydraulischen Abgleich eine Heizlastberechnung nötig?

Ja. Beim Verfahren B wird die Heizlast jedes Raums nach DIN EN 12831 berechnet. Ohne sie gilt der Abgleich als nicht fachgerecht und wird nicht gefördert.

Fragen zum Sanierungsfahrplan?

Im Erstgespräch klären wir Förderfähigkeit, gesetzliche Pflichten und sinnvolle nächste Schritte für Ihr Gebäude.