
Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
EWärmeG Baden-Württemberg: Pflichten und Erfüllungsoptionen beim Heizungstausch
Beim Austausch der Heizung müssen in Baden-Württemberg 15 % der Wärme aus erneuerbaren Energien kommen – oder durch Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden. Wir finden die wirtschaftlichste Lösung und übernehmen den Nachweis.
Wann entsteht die Pflicht?
Bestand vor 2009
Gebäude errichtet vor dem 01.01.2009, mehr als 50 m² Wohnfläche.
Tausch Wärmeerzeuger
Die Pflicht entsteht beim Austausch des zentralen Wärmeerzeugers.
18 Monate
Frist für den Nachweis bei der unteren Baurechtsbehörde nach Inbetriebnahme.
Erfüllungsoptionen im Überblick
Die genaue Anrechnung hängt von Gebäudeart, Vollgeschossen (VG) und Ausführung ab.
| Maßnahme | Anrechnung auf 15 % | Hinweis |
|---|---|---|
| Photovoltaik | 100 % (≥ 0,02 kWp/m²) | 2 kWp je 100 m² Wohnfläche; Eigenverbrauch oder Einspeisung egal, Altanlagen anteilig. |
| Solarthermie | 100 % (pauschale Fläche) | EFH/ZFH: 7 m² je 100 m², MFH ab 3 WE: 6 m² je 100 m². |
| Holz-/Pelletheizung | i. d. R. 100 % | Bei vollständiger Deckung durch feste Biomasse. |
| Wärmepumpe | 100 % oder anteilig | Elektrische WP mit mind. JAZ 2,5. |
| Einzelraumfeuerung | meist 100 % | Kachel-/Pelletofen für 30 % der Wohnfläche oder mit Wassertasche. |
| Biomethan / Bioöl | 10 % von 15 % | Mind. 10 % Beimischung; allein nicht ausreichend. |
| Sanierungsfahrplan BW | 5 % von 15 % | Reduziert die Pflicht von 15 % auf 10 %. |
| Kellerdeckendämmung | ≤ 2 VG: 10 % · 3–4 VG: 5 % | Nur bei vollständiger Dämmung aller unteren Bauteile. |
| Dach / oberste Geschossdecke | 100 % · > 4 VG: 10 % · ab 8 VG: 5 % | Dämmqualität nachweisen; Teilflächen anteilig. |
| Außenwanddämmung | 100 % bei vollständiger Dämmung | Sonst anteilig nach Flächenanteil. |
| KWK / BHKW | 100 % oder anteilig | Bis 20 kWel vollständig bei ≥ 15 kWh Strom/m²·a. |
| Anschluss Wärmenetz | 100 % | Der Anschluss genügt. |
Maßnahmen kombinieren
Variante A
Sanierungsfahrplan (5 %) + Kellerdeckendämmung bei max. 2 Vollgeschossen (10 %) = 15 %
Variante B
Sanierungsfahrplan (5 %) + Dachdämmung bei mehr als 4 Vollgeschossen (10 %) = 15 %
Faustformel Photovoltaik: Wohnfläche × 0,02 kWp/m²
100 m² → 2 kWp · 500 m² → 10 kWp · 1.000 m² → 20 kWp · 1.500 m² → 30 kWp
Ausführliche Informationen im Infoblatt EWärmeG BW.
Fragen zum EWärmeG
+Wann greift das EWärmeG in Baden-Württemberg?
Beim Austausch des zentralen Wärmeerzeugers in Bestandsgebäuden, die vor dem 01.01.2009 errichtet wurden und mehr als 50 m² Wohnfläche haben.
+Bis wann muss der Nachweis vorliegen?
Spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizung bei der unteren Baurechtsbehörde.
+Wie groß muss eine PV-Anlage für das EWärmeG sein?
Faustformel: 0,02 kWp je m² Wohnfläche, also 2 kWp je 100 m². Ob der Strom selbst verbraucht oder eingespeist wird, spielt keine Rolle.
+Erfüllt das EWärmeG automatisch auch das Bundesrecht?
Nein. EWärmeG und Bundesrecht (GEG bzw. jetzt GModG) sind getrennt zu betrachten. PV zählt bundesrechtlich nur, wenn der Strom zur Wärmeerzeugung genutzt wird.
Fragen zum EWärmeG bei Ihrem Gebäude?
Im Erstgespräch klären wir Förderfähigkeit, gesetzliche Pflichten und sinnvolle nächste Schritte für Ihr Gebäude.

