
Energieausweis in Gaggenau, Rastatt, Karlsruhe, Baden-Baden und Umgebung
Energieausweis: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Beide Varianten sind gesetzlich zulässig – aber nicht beide sind für jedes Gebäude erlaubt. Wir erklären, worauf der jeweilige Ausweis beruht, welche Pflichtangaben in Ihrer Anzeige stehen müssen und welcher Ausweis für Ihr Gebäude in Gaggenau, Rastatt, Karlsruhe, Baden-Baden und Umgebung sinnvoll ist.
Der Unterschied in einem Satz
Beide Ausweise führen zu einer Energieeffizienzklasse. Sie beantworten nur zwei verschiedene Fragen.
Bedarfsausweis: welche Qualität das Gebäude hat
| Merkmal | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Datengrundlage | Tatsächlicher Verbrauch aus den Heiz- und Brennstoffabrechnungen der letzten Jahre, witterungsbereinigt | Berechneter Bedarf aus Gebäudehülle, Anlagentechnik und genormten Randbedingungen |
| Nutzerverhalten | Fließt vollständig ein – ein sparsamer oder großzügiger Vorbewohner verschiebt das Ergebnis | Kein Einfluss: Normklima und Normnutzung machen Gebäude vergleichbar |
| Voraussetzung | Lückenlose Abrechnungsdaten: derzeit 36 zusammenhängende Monate, deren Ende höchstens 18 Monate zurückliegt | Bauunterlagen, Angaben zu Bauteilen und Technik – häufig Vor-Ort-Termin zur Datenaufnahme |
| Aufwand | Gering, kurzfristig möglich | Höher, dafür mit vollständiger Gebäudeaufnahme |
| Aussagekraft | Guter Anhaltspunkt für die bisherigen Heizkosten | Objektive Bewertung der Bausubstanz; besser geeignet zur Sanierungsplanung |
| Typischer Einsatz | Vermietung, Verkauf bei guter Datenlage, Wohngebäude ab fünf Wohnungen | Altbau ohne moderne Dämmung, Verkauf mit Werthaltigkeit, Gebäude ohne lückenlose Abrechnungen |
Rechtsgrundlage: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), §§ 79–88; Angaben ohne Gewähr, Änderungen möglich.
Welcher Ausweis ist für Ihr Gebäude vorgeschrieben?
Die Wahlfreiheit ist an Bedingungen geknüpft. Maßgeblich sind Nutzung, Wohnungszahl, Baujahr und Modernisierungsstand.
Altbau: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen
Wohngebäude ab fünf Wohnungen oder Bauantrag ab 1977
Bedarfsausweis ist vorgeschrieben
Büro, Praxis, Handel und Gewerbe
Ausnahme
Baudenkmale und kleine Gebäude
Für Baudenkmäler entfällt die Ausweispflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing; ebenso sind kleine Gebäude mit sehr geringer Nutzfläche ausgenommen. Für die energetische Sanierung eines Denkmals gelten eigene Anforderungen und Förderwege – hier beraten wir gesondert. Mehr zu Baudenkmalen
Übergang 2027
Was sich zum 1. Januar 2027 ändert
Das neue Ausweisrecht des GModG greift sechs Monate nach Inkrafttreten. Dann entfällt die Bindung des Bedarfsausweises an das Baujahr 1977: Wohngebäude haben freie Wahl. Dafür genügen für den Verbrauchsausweis zwei Jahre Abrechnungsdaten, Nichtwohngebäude erhalten den Bedarfsausweis als Regelfall, und die Pflichtangaben werden um absolute Primär- und Endenergiewerte sowie die klare Benennung erneuerbarer Energien erweitert. Wer heute einen Ausweis braucht, sollte die neue Fassung im Blick haben.
Was in einem Energieausweis steht
Der Ausweis folgt einem einheitlichen Muster und enthält eine feste Liste von Angaben.
- Art des Ausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
- Energiekennwert (Endenergiebedarf bzw. -verbrauch) und Primärenergiekennwert
- Energieeffizienzklasse – für Nichtwohngebäude die EU-Skala A bis G
- CO₂-Emissionen des Gebäudes
- Wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasser, Anteil erneuerbarer Energien
- Baujahr des Gebäudes und Baujahr des Wärmeerzeugers
- Anschrift, Art des Gebäudes, Anzahl der Wohnungen bzw. Nettogrundfläche
- Registriernummer, Ausstellungsdatum und Ablaufdatum
- Name, Anschrift und Berufsbezeichnung des Ausstellers
- Empfehlungen zu kosteneffizienten Modernisierungsmaßnahmen
10 Jahre
So lange ist ein Energieausweis gültig. Ein noch gültiger Ausweis muss nicht neu erstellt werden. Früher endet die Gültigkeit, wenn eine größere Änderung am Gebäude einen neuen Ausweis erforderlich macht.
Empfehlungen im Ausweis
Jeder Ausweis enthält die Einschätzung des Ausstellers zu kosteneffizienten Verbesserungen – als Einzelmaßnahme oder im Rahmen einer größeren Modernisierung. Halten wir keine Verbesserungen für möglich, vermerken wir das ausdrücklich. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht; die Empfehlungen ersetzen aber auch keine vollständige Sanierungsplanung.
Registriernummer
Ausgestellte Ausweise erhalten eine Registriernummer und werden der zuständigen Stelle gemeldet. Das sichert die Qualität der Ausweise und macht sie bei Behörden nachvollziehbar.
Vorlagepflicht: Verkauf, Vermietung und Immobilienanzeige
Nicht nur die Ausstellung, auch die Verwendung ist genau geregelt. Verantwortlich ist der Eigentümer – bei beauftragten Anzeigen auch das Maklerbüro.
Ausstellen, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt
Vorlegen und übergeben
Pflichtangaben in der Anzeige
Ergänzend: Für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr besteht eine Aushangpflicht, und die Kosten für die Ausstellung dürfen nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Für Mietverhältnisse, die bereits bestehen, besteht kein Anspruch auf Vorlage eines Ausweises.
Wann sich welcher Ausweis für Sie lohnt
Wenn Sie die Wahl haben, entscheidet nicht der Preis allein, sondern was Sie mit dem Ausweis vorhaben.
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
So entsteht Ihr Energieausweis
Vier Schritte vom Anruf bis zum fertigen Dokument.
- 01
Ausweisart klären
Wir prüfen Nutzung, Wohnungszahl, Baujahr und Modernisierungsstand und sagen Ihnen, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist.
- 02
Unterlagen liefern
Für den Verbrauchsausweis die Abrechnungen der letzten Jahre, für den Bedarfsausweis Bauakten, Pläne und Angaben zu Fenstern, Dämmung und Heizung.
- 03
Aufnahme
Beim Bedarfsausweis erfassen wir die Daten vor Ort oder anhand von Bildaufnahmen; beim Verbrauchsausweis prüfen wir die Abrechnungsgrundlage auf Vollständigkeit.
- 04
Ausstellung & Übergabe
Sie erhalten den digitalen Ausweis mit Registriernummer und die passenden Pflichtangaben für Ihre Immobilienanzeige.
Energieausweise in der Region
Wir erstellen Ausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude im Murgtal, im Landkreis Rastatt, in Karlsruhe und Baden-Baden sowie in den umliegenden Gemeinden.
Ob Einfamilienhaus von 1968 in Gaggenau, Mehrfamilienhaus in Rastatt, Bürogebäude in Karlsruhe oder Altbau in Baden-Baden: Baujahr und Zustand bestimmen, welcher Ausweis zulässig ist. Wir prüfen das vorab, sagen Ihnen, welche Unterlagen fehlen, und melden die Pflichtangaben für Ihre Anzeige.
Häufige Fragen zum Energieausweis
+Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch aus den Abrechnungen der letzten Jahre. Der Bedarfsausweis wird aus Gebäudehülle und Anlagentechnik rechnerisch ermittelt.
+Welcher Ausweis ist für mein Haus Pflicht?
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 01.11.1977 und ohne WSchV-1977-Niveau ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Sonst besteht bei Verkauf und Vermietung Wahlfreiheit.
+Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Er verliert früher seine Gültigkeit, wenn eine größere Änderung am Gebäude vorgenommen wird.
+Was kostet ein Energieausweis?
Das hängt von Ausweisart, Gebäudegröße und Unterlagen ab. Ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis. Den Preis nennen wir vorab.
+Kann ich den Verbrauchsausweis selbst beantragen?
Ausstellen dürfen Energieausweise nur Personen mit einschlägiger Qualifikation. Die Unterlagen liefern Sie, die fachliche Bewertung und die Registriernummer erfolgen durch uns.
+Muss ich den Ausweis auch in der Immobilienanzeige nennen?
Ja. In der Anzeige müssen Ausweisart, Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse stehen. Fehlen sie, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
+Gilt die Ausweispflicht auch für ein Baudenkmal?
Nein. Für Baudenkmäler und kleine Gebäude mit sehr geringer Nutzfläche entfällt die Ausweispflicht. Für die Sanierung eines Denkmals sind Beratung und Nachweise weiterhin sinnvoll.
+Kann ich die Kosten auf Mieter umlegen?
Nein. Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises trägt der Eigentümer beziehungsweise Vermieter; sie dürfen nicht auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden.
+Reicht der Energieausweis als Sanierungskonzept?
Nein. Er enthält nur kurze Empfehlungen. Wer sanieren will, ergänzt den Ausweis um einen individuellen Sanierungsfahrplan mit Reihenfolge, Kosten, Einsparungen und Förderung.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Vorhaben?
Im Erstgespräch klären wir Förderfähigkeit, gesetzliche Pflichten und sinnvolle nächste Schritte für Ihr Gebäude.

