Wissen · Newsletter

GModG und EWärmeG: Was für Ihr Gebäude gilt

Seit 29. Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das GEG. Unsere Newsletter fassen die Pflichten für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie das EWärmeG BW kompakt zusammen.

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Förderung · Neu

Förderübersicht & Beispielrechnung EFH/ZFH und MFH

  • Alle Fördersätze und Höchstbeträge auf einen Blick (Stand 24.09.2026).
  • KfW 458 Einkommensbonus: 40 / 30 / 10 % je nach Haushaltseinkommen, mit Familienzuschlag – inkl. Rechenbeispiel Wärmepumpe.
  • iSFP-Bonus neu seit 21.07.2026: +5 % nur auf den Anteil über 30.000 € je Antrag.
  • Rechenbeispiel Dachsanierung EFH: 45.000 € → 4.500 € ohne, 7.500 € mit iSFP.
  • Rechenbeispiel MFH mit 6 Wohneinheiten und Gesamtpaket mit Eigenanteil.
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GModG · Wohngebäude

GModG-Bericht Wohngebäude

  • Keine starre 65-%-Pflicht mehr – technologieoffen mit „Bio-Treppe“: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.
  • Keine Einzel-Sanierungspflicht, aber Nachrüstpflichten (§ 35, § 69) und Heizungsprüfung (§ 60b bis 30.09.2027).
  • CO₂-Kosten: Stufenmodell, für neue Öl-/Gasheizungen ab 2028 pauschal 50/50.
  • Neubau ab 2030: Nullemissionsgebäude und Solarpflicht.
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GModG · Nichtwohngebäude

GModG-Bericht Nichtwohngebäude

  • Sanierungspflicht „worst-first“ (§ 40): max. 3,5-fach ab 2030, 2,95-fach ab 2033 – mindestens Klasse F.
  • Solarpflicht (§ 106): neue NWG ab 250 m² bereits ab 2027.
  • Gebäudeautomation (§ 56) schon ab 70 kW Nennleistung.
  • Neuer Energieausweis mit Effizienzklassen A–G.
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Baden-Württemberg

Infoblatt EWärmeG BW

  • Pflicht beim Heizungstausch: 15 % erneuerbare Wärme oder Ersatzmaßnahme.
  • Alle Erfüllungsoptionen mit Anrechnung – PV, Solarthermie, Dämmung, iSFP.
  • Kombinationsbeispiele und PV-Faustformel.
  • Abgrenzung zum Bundesrecht (GEG/GModG).
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Welche Pflichten treffen Ihr Gebäude?

Wir prüfen Ihre Objekte nach GModG und EWärmeG und zeigen Fristen und Fördermöglichkeiten.