Heizungsförderung KfW 458 & Gewerbe zu Wohnen KfW 266
Heizungstausch mit Förderung: Wer seine alte Öl- oder Gasheizung austauscht, erhält mit der KfW 458 einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird. Gefördert werden Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Biomasseheizung wie Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzkessel, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wasserstoff-fähige Heizung sowie der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz.
Wie hoch ist die Heizungsförderung? Die Quote setzt sich zusammen aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) beim Austausch einer alten fossilen Heizung und Einkommensbonus (10, 30 oder 40 %) – insgesamt höchstens 70 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind neben der Wärmepumpe oder dem Biomassekessel auch Heizkörpertausch, Fußbodenheizung, hydraulischer Abgleich, Pufferspeicher und Elektroarbeiten.
Gewerbe zu Wohnen (KfW 266): Wer ein leerstehendes Büro, Ladenlokal oder eine Gewerbeeinheit zu Wohnraum umbaut, erhält 30 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss – bis zu 30.000 € je neuer Wohneinheit und insgesamt bis zu 300.000 €.
Wichtig: Der Antrag wird im KfW-Kundenportal vor Vertragsbeginn gestellt. Wir als Bau & Technik Murgtal berechnen die Heizlast nach DIN EN 12831, planen die passende Wärmepumpe oder Biomasseheizung, erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und bestätigen die Umsetzung – für Ihren Heizungstausch in Gaggenau, Rastatt, Karlsruhe, Baden-Baden und Umgebung.


