Fördermittelberatung

Kredite und Zuschüsse – zwei verschiedene Dinge

Die KfW fördert Ihre Sanierung auf zwei Wegen: als zinsgünstigen Kredit über Ihre Hausbank oder als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Heizungsförderung KfW 458 und der Umbau-Zuschuss Gewerbe zu Wohnen (266) sind reine Zuschussförderung – kein Kredit. Wir zeigen, was zu Ihrem Vorhaben passt, und erstellen alle technischen Nachweise.

Kredit oder Zuschuss: Der Unterschied

Zuschuss

Heizungsförderung KfW 458 & Gewerbe zu Wohnen KfW 266

Heizungstausch mit Förderung: Wer seine alte Öl- oder Gasheizung austauscht, erhält mit der KfW 458 einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird. Gefördert werden Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Biomasseheizung wie Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzkessel, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wasserstoff-fähige Heizung sowie der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz.

Wie hoch ist die Heizungsförderung? Die Quote setzt sich zusammen aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) beim Austausch einer alten fossilen Heizung und Einkommensbonus (10, 30 oder 40 %) – insgesamt höchstens 70 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind neben der Wärmepumpe oder dem Biomassekessel auch Heizkörpertausch, Fußbodenheizung, hydraulischer Abgleich, Pufferspeicher und Elektroarbeiten.

Gewerbe zu Wohnen (KfW 266): Wer ein leerstehendes Büro, Ladenlokal oder eine Gewerbeeinheit zu Wohnraum umbaut, erhält 30 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss – bis zu 30.000 € je neuer Wohneinheit und insgesamt bis zu 300.000 €.

Wichtig: Der Antrag wird im KfW-Kundenportal vor Vertragsbeginn gestellt. Wir als Bau & Technik Murgtal berechnen die Heizlast nach DIN EN 12831, planen die passende Wärmepumpe oder Biomasseheizung, erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und bestätigen die Umsetzung – für Ihren Heizungstausch in Gaggenau, Rastatt, Karlsruhe, Baden-Baden und Umgebung.

Kredit

KfW-Förderkredite für Sanierung, Neubau & Kauf

Altbau sanieren zum Effizienzhaus (KfW 261): Wer sein Haus umfassend modernisiert – Dämmung von Dach und Fassade, neue Fenster, Wärmepumpe, Lüftung – erhält einen zinsgünstigen Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit, mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse bis 150.000 €. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe erlässt die KfW zusätzlich 5 % bis 45 % des Kredits als Tilgungszuschuss.

Neubau mit KfW-Förderung (297/298, 300): Für den klimafreundlichen Neubau eines Einfamilienhauses oder Mehrfamilienhauses gibt es bis 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis 150.000 €. Familien mit Kindern und begrenztem Einkommen nutzen das Programm Wohneigentum für Familien (300).

Altbau kaufen und sanieren (308): Familien, die ein sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude kaufen und energetisch modernisieren, erhalten mit „Jung kauft Alt" einen zinsgünstigen Kredit – hier gilt eine Einkommensgrenze.

Wichtig: Auch hier wird vor Vertragsbeginn beantragt, über Ihre Hausbank. Wir als Bau & Technik Murgtal planen den Effizienzhaus-Standard, erstellen die Bestätigung zum Antrag, die U-Wert-Nachweise und begleiten den Bau – für Sanierung und Neubau in Gaggenau, Rastatt, Karlsruhe, Baden-Baden und Umgebung.

KfW-Förderkredite für Neubau und Sanierung

Diese Programme sind Darlehen mit Zinsvorteil – Antrag vor Vertragsbeginn über Ihre Hausbank.

Bestand

KfW 261 – Wohngebäude Kredit (Effizienzhaus)

Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (EH 85, 70, 55, 40, Denkmal) oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.

Bis 120.000 € je Wohneinheit, mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse bis 150.000 €.

Tilgungszuschuss je nach Stufe 5 % bis 45 %, inkl. Bonus für Worst-Performing-Building (WPB) und serielle Sanierung. Pflicht: Energieeffizienz-Experte und Baubegleitung.

Neubau

KfW 300 – Wohneigentum für Familien

Für Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € (+10.000 € je weiterem Kind).

Neubau oder Ersterwerb eines Klimafreundlichen Wohngebäudes (EH 40, ohne fossile Heizung, LCA-Anforderungen).

Kredithöchstbetrag je nach Kinderzahl 170.000 € bis 270.000 € – mit QNG-Siegel höher. Besonders günstige Zinsen.

Neubau

KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau

Neubau im Effizienzhaus-40-Standard mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz (LCA), ohne Öl-, Gas- oder Biomasseheizung.

Bis 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis 150.000 €.

Wir übernehmen Nachweis, LCA-Berechnung und Koordination der QNG-Zertifizierung.

Kauf

KfW 308 – Jung kauft Alt

Für Familien, die ein sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude (Effizienzklasse F, G oder H) kaufen.

Die Sanierung mindestens auf EH 70 EE muss innerhalb von 54 Monaten erfolgen – idealerweise kombiniert mit KfW 261.

Ergänzung

KfW 358/359 – Ergänzungskredit

Zusätzlicher Kredit für energetische Sanierungen, die über den Effizienzhaus-Standard hinausgehen oder nicht über 261 abgedeckt sind.

Bis 120.000 € je Wohneinheit – bei zu versteuerndem Einkommen bis 90.000 € zinsverbilligt.

Gewerbe

KfW 263/264 – Nichtwohngebäude

Sanierung und Neubau von Büro-, Gewerbe- und Kommunalgebäuden zum Effizienzgebäude.

Besonders relevant durch die neue „worst-first“-Sanierungspflicht im GModG (§ 40) ab 2030/2033.

Heizungsförderung KfW 458 – Zuschuss statt Kredit

Gefördert wird der Einbau klimafreundlicher Heizungen: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Anschluss an ein Wärmenetz. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird im KfW-Kundenportal beantragt.

Grundförderung

30 % auf förderfähige Kosten

Grundförderung 30 % der förderfähigen Gesamtkosten je Wohneinheit. Obergrenze: maximal 70 % der Kosten, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %.

Förderhöchstbetrag 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € für jede weitere.

Heizlastberechnung, Baubegleitung und unsere Fachplanung als Energieeffizienz-Experte zählen zu den förderfähigen Kosten.

Bonussen

Klimageschwindigkeit & Einkommen

+ 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.

+ 10 bis 40 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer – gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen, mit Familienzuschlag von 10.000 € bei einem minderjährigen Kind.

Pflicht: hydraulischer Abgleich der Anlage, Antrag vor Vertragsbeginn.

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenEinkommensbonus ohne Kindmit mindestens einem Kind unter 18
bis 30.000 €40 %40 %
30.001 – 40.000 €30 %40 %
40.001 – 50.000 €10 %30 %
50.001 – 60.000 €–10 %
ab 60.001 €––

Lebt ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag) – unabhängig von der Zahl weiterer Kinder. Rechte Spalte: Familienzuschlag bereits enthalten.

Das braucht die KfW als Nachweis

  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung – Durchschnitt bildet das Haushaltsjahreseinkommen (Antrag 2026: Bescheide 2023 und 2024).
  • Meldebestätigungen aller Haushaltsmitglieder mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz, bei Kind zusätzlich für das Kind.
  • Grundbuchauszug, der Sie als Eigentümer ausweist.
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) durch uns als Bau & Technik Murgtal – Antrag vor Vertragsbeginn.
  • Nach der Umsetzung: Bestätigung der fachgerechten Ausführung und Nachweis der Heizlastberechnung.

Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbescheide akzeptiert die KfW nicht. In WEG und Mehrfamilienhaus stellen Sie den Antrag über einen Zusatzantrag innerhalb von 6 Monaten nach Zuschusszusage.

Fördermittelberatung

Sprechen wir über Ihr Vorhaben – wir prüfen, welche Mittel dafür passen.

Gewerbe zu Wohnen – KfW 266

Leer stehende Büros, Praxisräume oder Verkaufsflächen lassen sich zu Wohnungen umbauen. Die KfW bezuschusst diesen Umbau mit 30 % der förderfähigen Kosten – ein Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.

Zuschuss

30 % – bis 30.000 € je neuer Wohneinheit

Förderfähig sind bis zu 100.000 € je neu entstandener Wohneinheit; davon zahlt die KfW 30 % als Zuschuss, also bis zu 30.000 € je Wohneinheit. Bei mehreren Wohneinheiten sind insgesamt bis zu 300.000 € möglich – vorausgesetzt, in den letzten drei Jahren wurden keine De-minimis-Beihilfen bezogen.

Gefördert werden die Umbaukosten selbst – Rückbau, Statik, Innenausbau, Treppenhäuser und Zugänge – sowie die Fachplanung und Baubegleitung während der Umsetzung.

Der Umbau muss nicht das ganze Gebäude erfassen: Es kann ein reines Wohngebäude oder ein gemischt genutztes Gebäude entstehen.

Voraussetzungen

Das verlangt die KfW

Bauantrag oder Bauanzeige liegen mindestens fünf Jahre zurück, das Gebäude liegt im Geltungsbereich des GEG, und durch den Umbau entsteht mindestens eine neue Wohneinheit.

Nötig ist mindestens EH 85 EE bzw. EH Denkmal EE. EH 85 bzw. EH Denkmal ohne EE-Klasse genügt, wenn das Gebäude schon zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt wird, einen Wärmenetzanschluss hat oder in den letzten fünf Jahren eine neue Heizung in Betrieb ging.

Die neuen Wohnungen müssen danach mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden; die Nachweise sind spätestens 54 Monate nach der Zusage einzureichen.

Was nicht gefördert wird

  • Grundstückskosten sowie der Kauf des Gebäudes bzw. der umzubauenden Fläche.
  • Sanierungskosten zum Effizienzhaus samt zugehöriger Planung und Baubegleitung – dafür sind KfW 261 (Wohngebäude) bzw. 264/464 (Kommunen) vorgesehen.
  • Vorhaben, bei denen bestehende Wohnfläche nur erweitert wird.
  • Anbauten und Aufstockungen, also das Hinzufigen von Wohneinheiten zu einem bestehenden Nichtwohngebäude.

Den Antrag stellen Sie direkt bei der KfW – nicht über die Hausbank – und vor dem Vorhabensbeginn: Als solcher gilt der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen für die Umbauarbeiten. Verträge mit aufschiebender Bedingung sind zulässig. Wir stellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) für 261 samt Beiblatt für 266 aus; den Verwendungsnachweis bestätigt eine in der Architekten- oder Ingenieurkammer eingetragene Architektin bzw. ein Bauingenieur, die oder der mit dem Vorhaben betraut war.

Effizienzhaus-Stufen einfach erklärt

Die Zahl gibt an, wie viel Primärenergie das Gebäude im Vergleich zum Referenzgebäude benötigt – je kleiner, desto besser und desto höher die Förderung.

EH 40

40 % Primärenergiebedarf, Neubau-Standard

EH 55

Sehr guter Sanierungsstandard

EH 70

Mindest-Ziel bei Jung kauft Alt

EH 85

Einstiegsstufe Sanierung

EH Denkmal

Sonderstufe für Baudenkmale

Fragen zur KfW-Förderung und Heizlastberechnung

+Wie funktioniert eine Heizlastberechnung?

Wir ermitteln die Heizlast nach DIN EN 12831 Raum für Raum: aus den Wärmeverlusten über Wände, Fenster, Dach und Lüftung, abzüglich der nutzbaren Gewinne. Ergebnis ist die benötigte Leistung in Kilowatt.

+Was sind die Voraussetzungen für eine Heizlastberechnung?

Nötig sind Grundrisse und Raumhöhen, die Bauteilaufbauten von Wand, Dach und Kellerdecke, die Fenster mit U-Werten sowie die geplanten Raumtemperaturen. Fehlen Bauakten, erfassen wir das bei der Begehung.

+Warum braucht die Wärmepumpe eine berechnete Heizlast?

Nur mit tatsächlicher Heizlast wird die Wärmepumpe richtig dimensioniert: zu groß taktet sie häufig, zu klein heizt sie nicht aus. Sie ist Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich und bei KfW 458 förderfähig.

+Wie lange dauert eine Heizlastberechnung?

Nach Übergabe der Unterlagen und dem Vor-Ort-Termin liegt die Berechnung meist innerhalb weniger Werktage vor. Sie wird bei der Antragstellung für KfW 458 mit eingereicht.

+Kann ich KfW 458 und BEG-Einzelmaßnahmen kombinieren?

Ja, für unterschiedliche Maßnahmen: Die Heizung läuft über KfW 458 als Zuschuss, Dämmung und Fenster über die BEG EM beim BAFA. Dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden.

+Wer bekommt den Einkommensbonus bei KfW 458?

Nur selbstnutzende Eigentümer für ihre selbstgenutzte Wohneinheit. Nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 % Bonus – mit minderjährigem Kind je 10.000 € höher.

+Wie weist KfW das Einkommen nach?

Mit den Einkommensteuerbescheiden des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung – daraus bildet die KfW den Durchschnitt. Zusätzlich sind Meldebestätigungen und ein Grundbuchauszug nötig.

+Bekommt meine WEG den Einkommensbonus?

Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung in einer WEG beantragen den Bonus über einen Zusatzantrag innerhalb von sechs Monaten nach der Zuschusszusage. Der Basisantrag läuft über die Gemeinschaft.

+Was ist das QNG-Siegel?

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bestätigt die Nachhaltigkeit über den Lebenszyklus. Mit QNG steigt der Kreditbetrag beim Klimafreundlichen Neubau von 100.000 € auf 150.000 € je Wohneinheit.

+Wer stellt den KfW-Antrag?

KfW 458 und Gewerbe zu Wohnen (266) beantragen Sie direkt bei der KfW, Kredite laufen über Ihre Hausbank. In allen Fällen erstellen wir die nötige Bestätigung zum Antrag (BzA).

+Was fördert KfW 266 Gewerbe zu Wohnen?

Den Umbau beheizter Nichtwohngebäude – etwa Büros oder Praxisräume – zu Wohnraum. Zuschuss: 30 % der förderfähigen Kosten bis 100.000 € je Wohneinheit, insgesamt bis 300.000 €.

+Welche Voraussetzungen hat KfW 266?

Bauantrag mindestens fünf Jahre alt, mindestens eine neue Wohneinheit, Standard EH 85 EE bzw. EH Denkmal EE und danach mindestens zehn Jahre Wohnnutzung.

+Was ist bei KfW 266 nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind Grundstückskosten, der Kauf von Gebäude oder Fläche, die Effizienzhaus-Sanierung (dafür KfW 261 bzw. 264/464) sowie reine Erweiterungen, Anbauten und Aufstockungen.

Fragen zur passenden KfW-Förderung?

Im Erstgespräch klären wir Förderfähigkeit, gesetzliche Pflichten und sinnvolle nächste Schritte für Ihr Gebäude.