
Dokumentation & Baubegleitung in Gaggenau, Rastatt, Karlsruhe, Baden-Baden und Umgebung
Nachweise und Dokumentation im Überblick
Ob EWärmeG nach dem Heizungstausch, GModG-Pflichten oder Förderbestätigungen – wir erstellen die Nachweise, die KfW, BAFA und das Land verlangen, und begleiten die Umsetzung vor Ort.
Welche Nachweise gefordert sind
GModG-Beratung & Infobriefe
Bestätigungen BzA & BnD
Baubegleitung & Verwendungsnachweis
Häufige Fragen zu Nachweisen
+Welche Nachweise brauche ich nach dem Heizungstausch in Baden-Württemberg?
Für Gebäude, die vor 2009 errichtet wurden, verlangt das EWärmeG 15 % erneuerbare Wärme. Der Nachweis liegt spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme bei der unteren Baurechtsbehörde.
+Was ist das GModG?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das GEG und regelt die bundesweiten Anforderungen an Heizung und Gebäude. Unsere Infobriefe fassen die Pflichten zusammen.
+Was sind BzA und BnD?
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen wir als Bau & Technik Murgtal für KfW- und BAFA-Förderungen.
+Begleiten Sie die Maßnahme auch auf der Baustelle?
Ja. Die baubegleitende Kontrolle sichert die Förderfähigkeit und ist Voraussetzung für den Verwendungsnachweis. Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich die Bauleitung.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Vorhaben?
Im Erstgespräch klären wir Förderfähigkeit, gesetzliche Pflichten und sinnvolle nächste Schritte für Ihr Gebäude.

