Dokumentation & Baubegleitung in Gaggenau, Rastatt, Karlsruhe, Baden-Baden und Umgebung

Nachweise und Dokumentation im Überblick

Ob EWärmeG nach dem Heizungstausch, GModG-Pflichten oder Förderbestätigungen – wir erstellen die Nachweise, die KfW, BAFA und das Land verlangen, und begleiten die Umsetzung vor Ort.

Welche Nachweise gefordert sind

Baden-Württemberg

EWärmeG-Nachweis

Wird in Baden-Württemberg in einem vor 2009 errichteten Gebäude die Heizung getauscht, verlangt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz einen Anteil von 15 % erneuerbarer Energie oder gleichwertige Ersatzmaßnahmen. Erfüllungsoptionen sind unter anderem Wärmepumpe, Solarthermie, Photovoltaik, Dämmmaßnahmen oder ein Sanierungsfahrplan, der anteilig angerechnet wird. Der Nachweis muss spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme bei der unteren Baurechtsbehörde vorliegen – für Gebäude in Gaggenau, Rastatt, Baden-Baden und dem gesamten Landkreis ebenso wie in Karlsruhe. Mehr erfahren
Bund

GModG-Beratung & Infobriefe

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt bundesweit die Anforderungen an Heizung, Gebäudehülle und Anlagentechnik. Für Eigentümer ergeben sich daraus Pflichten etwa zum hydraulischen Abgleich, zur Dämmung von Leitungen oder zum Betrieb bestehender Heizungen. In unseren Infobriefen fassen wir die Regelungen getrennt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zusammen; im Gespräch prüfen wir, welche Pflichten konkret für Ihr Objekt gelten. Mehr erfahren
KfW · BAFA

Bestätigungen BzA & BnD

Für Förderungen von KfW und BAFA sind Bestätigungen eines in der dena-Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten erforderlich. Die Bestätigung zum Antrag (BzA) belegt vor Vorhabenbeginn, dass die geplanten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) dokumentiert nach Abschluss, dass die Maßnahmen wie beantragt umgesetzt wurden – sie ist Voraussetzung für die Auszahlung. Beide erstellen wir als Bau & Technik Murgtal für Sie. Mehr erfahren
Baustelle

Baubegleitung & Verwendungsnachweis

Während der Umsetzung kontrollieren wir die geförderten Maßnahmen auf der Baustelle, etwa Dämmstärken, Fenstereinbau oder Luftdichtheit, und dokumentieren den Bauablauf mit Fotos und Protokollen. So bleibt die Förderfähigkeit gesichert und der Verwendungsnachweis lässt sich vollständig führen. Die energetische Baubegleitung wird mit 50 % bezuschusst. Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich die Bauleitung. Mehr erfahren

Häufige Fragen zu Nachweisen

+Welche Nachweise brauche ich nach dem Heizungstausch in Baden-Württemberg?

Für Gebäude, die vor 2009 errichtet wurden, verlangt das EWärmeG 15 % erneuerbare Wärme. Der Nachweis liegt spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme bei der unteren Baurechtsbehörde.

+Was ist das GModG?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das GEG und regelt die bundesweiten Anforderungen an Heizung und Gebäude. Unsere Infobriefe fassen die Pflichten zusammen.

+Was sind BzA und BnD?

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen wir als Bau & Technik Murgtal für KfW- und BAFA-Förderungen.

+Begleiten Sie die Maßnahme auch auf der Baustelle?

Ja. Die baubegleitende Kontrolle sichert die Förderfähigkeit und ist Voraussetzung für den Verwendungsnachweis. Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich die Bauleitung.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Vorhaben?

Im Erstgespräch klären wir Förderfähigkeit, gesetzliche Pflichten und sinnvolle nächste Schritte für Ihr Gebäude.